Mo 18 Aug 2008
Tantiemen des Verkaufsverbots in Arztpraxen
Publiziert von hyperword under Pflanzenkunde, Stoffe des Lebens, Wirtschaft
Bisher waren Tantiemen, indirekte Herangehensweise und Ärztelatein nur in Ärztekreisen bekannt. Nun gibt es immer mehr Firmenmodelle, die es gestatten, dass durch eine Empfehlung auch Privatpersonen vom hochstehendem Image der Arztpraxis zehren können. Hierbei sollte man jedoch weiterhin Firmen wählen, die die Arztpraxis nicht zum Verkaufsraum machen, sondern weiterhin zu einem Hort reiner Verschreibung, Unabhängigkeit und Ethik. Als am besten haben sich hier Firmen erwiesen, die Produkte, besonders Enzymprodukte im reinem Empfehlungsmarketing vertreiben. Firmen, die diese Möglichkeit bieten, dienen Ärzten, Patienten und Networkern als gleichberechtigte Plattform, bei der keiner einem etwas nur des Verkaufenswilllen empfiehlt, sondern die Vernunft zählt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Verkaufsverbbot in Arztpraxen nun mit einem Urteil gelockert… und schafft damit eine Win-win-Situation zwischen Arzt und Patient, bzw ermöglicht jenen Ansatz aus dem alten China, nicht für Krankheit, sondern fr Gesundheit Zahlungen fliessen zu lassen.
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Ärzte in Ihren Praxen Nahrungsergänzungsmittel vertreiben dürfen (BGH, Urt. v. 29.05.2008). Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich Ärzte wettbewerbswidrig verhalten oder sogar gegen das Berufsrecht der Ärzte verstoßen, wenn sie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Der BGH verneinte dies. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit von der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt ist.
Dies hat für Networker zur Folge, dass nunmehr auch rechtssicher alle Ärzte in die Struktur gesponsort werden können. Der Vorteil liegt auf der Hand, da Ärzte sich bereits von Hause aus mit Nahrungsergänzungsmitteln auskennen. Jeder Arzt muss aber darauf achten, dass er seine Tätigkeit als Networker nicht „im Zusammenhang“ mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit erbringt oder seinen Arztberuf kommerzialisiert.
